Musik MAE
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Marc Anton Eicher
Bildungseinrichtung, Fotostudio, Studio, Eventtechnikverleih
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AGBs für Verleih und Vermietung

1. Jede Vermietung erfolgt ausschließlich zu folgenden Bedingungen, die von beiden Seiten als verbindlich anerkannt werden. Der Mieter oder sein gesetzlicher Vertreter erkennt diese durch seine Unterschrift auf dem Mietvertrag an. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters / Bestellers haben ausdrücklich keine Gültigkeit. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall vom Vertrag, auch kurzfristig, zurückzutreten, wenn berechtigte Zweifel an der Liquidität des Mieters oder andere Umstände bekannt werden, die den Vermieter vermuten lassen müssen, dass der Mietvertrag von Seiten des Mieters nicht ordnungsgemäß erfüllt werden kann (Vorstrafen, laufende Ermittlungen oder Verfahren). Ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermieter wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

2. Die Preise der Mietpreisliste gelten pro Tag, in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, zur Zeit 19%. Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag bzw. der gültigen Mietpreisliste des Vermieters. Die Mietgebühr ist bei Abholung/Anlieferung der Mietgegenstände in Bar fällig. Eine andere Zahlungsweise ist vorher vom Vermieter zu genehmigen. Bei Erstkunden ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, im Einzelfall eine angemessene Kaution zu verlangen.

3. Die Mietdauer beträgt mindestens einen Tag. Die im Mietvertrag angegebene Mietdauer ist unbedingt einzuhalten, da bei eigenmächtiger Verlängerung entstandener Schaden (z.B. Zumietungen für den nächsten Einsatz), berechnet wird, mindestens jedoch wird ein Betrag in Höhe des vereinbarten Mietpreises zusätzlich berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Mietgegenstände sind bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben.

4. Der Mieter verpflichtet sich, mit den an Ihn vermieteten Geräten samt Zubehör in sorgsamer Art und Weise umzugehen, und diese nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Für Beschädigungen, insbesondere auch durch Dritte, haftet der Mieter in vollem Umfang, gleiches gilt für den Verlust. Diese Haftung beginnt bei Verlassen des Lagers und endet beim Wiedereintreffen der gesamten Geräte und nach deren Überprüfung. Diese Haftung gilt auch bei Veranstaltungen, die durch Personal des Vermieters betreut werden. Bei Veranstaltungen ist der Mieter auf Verlangen unsererseits verpflichtet, für eine Bewachung des Equipments durch ein professionelles Sicherheitsunternehmen zu sorgen. Ein Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen.

5. Haftung von MUSIK MAE a) Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem sie sich befinden. MUSIK MAE übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder den Ausfall der Mietsachen Schäden - gleich welcher Art - entstehen. b) Sofern MUSIK MAE durch nicht von ihm zu vertretende Umstände, wie Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Aufruhr, Aufstand, Streik oder Aussperrung, behördliche Anordnungen, begründete Terminüberschreitungen anderer Kunden, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, Maschinen- oder Geräteschaden oder sonstige Unterbrechungen die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz,. Rücktritt vom Vertrag oder Zurückbehaltung seiner Leistungen zu.

6. Bei Veranstaltungen, die außerhalb geschlossener Räume stattfinden, sorgt der Mieter für einen angemessenen Schutz vor Regen durch geeignete Überdachungen. Dieses gilt für Bühnen, Lautsprecherboxen, Lichtanlagen, Mischpultplätzen, Stromverteiler etc. Schäden, die in Folge unzureichender Überdachung oder Abdeckung durch Regeneinwirkung an den Geräten entstehen, sind vom Mieter in vollem Umfang zu ersetzen. Ferner trägt er die Kosten für die Anmietung von Ersatzgeräten.

7. Der Vermieter wird den Mieter beraten, was die Auswahl der Geräte für seinen Anwendungsfall betrifft. Schäden, die durch zu geringe Dimensionierung, insbesondere von Beschallungsanlagen, entstehen, sind in vollem Umfang vom Mieter zu ersetzen. Nehmen Leuchtmittel im Betrieb des Mieters Schaden, so muss er die Kosten für den Ersatz tragen. Schäden durch äußere Gewalteinwirkung wie Stöße, oder durch das Herunterfallen von Geräten, sowie durch unzureichende Belüftung der Geräte, sind vom Mieter zu ersetzen, ebenso entstandener Schaden an jeglichen Geräten, hervorgerufen durch Überspannung, Wasser / Regeneinwirkung oder Eindringen sonstiger Fremdkörper.

8. Der Mieter verpflichtet sich, alle Schäden, die während der Mietzeit auftreten, oder den Verlust von Mietgegenständen sofort dem Vermieter zu melden.

9. Der Mieter hat Gelegenheit, sich von dem funktionstüchtigen Zustand der Geräte und deren Zubehör bei der Übergabe am Auslieferungsort zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er die Ordnungsmäßigkeit ausdrücklich an.

10. Bei Nichtabholung des reservierten Materials ist der volle Mietpreis fällig. Ausnahmen von dieser Regelung, (Stornierungen zu einem frühen Zeitpunkt) sind im Einzelfall mit uns zu vereinbaren.

11. Der Vermieter ist berechtigt, reservierte Geräte durch andere in ihrer Funktion und Qualität gleiche Geräte zu ersetzen.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Traunstein. Es gilt deutsches Recht.

13. Sollten einzelne dieser Bedingungen – gleich aus welchem Rechtsgrund - unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

14. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Mietern. Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von der Vermieterfirma MUSIK MAE Veranstaltungstechnik schriftlich bestätigt worden sind.

15. Die in der Mietliste aufgeführten Objekte sind lediglich gemietet und bleiben im Besitz der Firma MUSIK MAE. Firmenlogos dürfen durch den Mieter weder unsichtbar noch entfernt werden.

16. Der Mieter haftet vollumfänglich für jegliche Schäden an und von den Mietobjekten. Ab dem Zeitpunkt des Lagerausganges bis zum Zeitpunkt des Lagereinganges für sämtliche Schäden durch Transport, Witterung, Nichteinhalten der Netznormen, unsachgemäße Bedienung, Diebstahl, Drittpersonen, Verschmutzungen etc.

17. Bei nicht retournierten oder defekt retournierten Mietobjekten werden die Wiederherstellungskosten in den Originalzustand dem Mieter in Rechnung gestellt.

18. Jede Art von Änderungen an den Geräten durch den Mieter/Drittpersonen ist untersagt, die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung der Ursprungszustandes werden dem Mieter belastet.

19. Bei Rücktritt vom Mietvertrag werden die bis dahin aufgelaufenen Kosten für Vorbereitung und anderweitige Absage dem Mieter / Veranstalter nach tatsächlichen Aufwand berechnet.

20. Bei Diebstahl oder Verlust ist der Mieter verpflichtet, immer einen Polizeirapport erstellen zu lassen. Beim Feststellen von Transportschäden hat der Mieter beim Frachtführer eine Bestandesaufnahme zu veranlassen.

21. Sämtliche Änderungen zu den auf der Mietliste aufgeführten Mietobjekten oder im Vertrag aufgeführten Leistungen bedürfen der einfachen Schriftlichkeit.

22. Der Mieter oder sein gesetzlicher Vertreter erklärt mit seiner Unterschrift mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden zu sein.